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Zeitungsartikel und Leserbriefe
Pädagogen denken anders als Polizisten
Hammelburg (is) Umstritten war die neue Satzung, die der Stadtrat für die Benutzung öffentlicher Anlagen mit drei Gegenstimmen erlassen hat. Damit wird reglementiert, wie man sich dort zu verhalten hat. Wer gegen die Vorschrift verstößt, kann vom Platz verwiesen oder gänzlich am Betreten gehindert werden.
"Das führt nur zu einer Verdrängung des Problems, möglicherweise verstärken wird damit sogar noch die Ursache", kritisierte Christian Fenn vehement die neue Anlagensatzung. Sie ist Ausfluss monatelanger Recherchen und Verhandlungen mit der Polizei zu der Frage, wie man Sachbeschädigungen auf öffentlichen Plätzen Herr werden könne. In den vergangenen zwei Jahren hat es eine Serie solcher Beschädigungen und in Folge massive Polizeieinsätze gegeben. Auch in jüngster Zeit treten immer wieder ähnliche Vorfälle auf.
Bürgermeister Ernst Stross erhofft sich mit der neuen Anlagensatzung eine rechtliche Handhabe, um gegen den "Vandalismus" vorgehen zu können. Besonders dankte er Stadtrat Stefan Böhle, der bei der Erstellung der Satzung fleißig zugearbeitet hatte. Böhle unterstrich in seinem Statement dann auch noch einmal die Wichtigkeit einer solchen Satzung aus seiner Sicht, kritisierte aber gleichzeitig, dass es zehn Monate gedauert habe, bis die Stadt seine Vorschläge umgesetzt habe. "Gerade wenn es um die Sicherheit der Bürger geht, ist das nicht gut", so Böhle.
In Sachen Sicherheit sei jeder Bürger aufgefordert, nicht wegzuschauen, entgegnete Bürgermeister Stross. "Ermahnungen darf ich von jedem erwarten", denn grundsätzlich gelte es, mögliche Straftaten schon im Keim zu verhindern.
Aufgrund seiner Erfahrung als Betreuer von Jugendlichen ist Christian Fenn überzeugt, dass die Satzung die Probleme eher verstärken als lösen wird. "Wo schicken wir denn die Jugendlichen hin?" Laut Satzung dürfen sie nämlich auf öffentlichen Anlagen keinen Alkohol mehr trinken, keine Musik mehr hören oder keine Fahrzeuge mehr abstellen. "Hier fehlt die Frage nach der Ursache für das Verhalten der Jugendlichen", kritisierte Fenn, dass es im Vorfeld keine Abstimmungen mit Pädagogen und Jugendvertretern gegeben habe, "die denken nämlich ganz anders als Polizisten".
Bürgermeister Stross versteht die Verordnung nicht als Satzung gegen junge Leute, sondern als Regulierung, um ein Zusammenleben zu ermöglichen. Die Jugendlichen seien mit diesen Vorschriften nicht überfordert. Allerdings sieht auch er das Problem, dass die Jugendlichen verdrängt und nun an andere Plätze geleitet werden.
Für SPD-Sprecher Dr. Reinhard Schaupp wird die Bedeutung der Satzung auf beiden Seiten viel zu hoch gehängt. Ein echtes Sicherheitsproblem habe es für die Bürger gar nicht gegeben, zumal alle Taten schon in der Vergangenheit strafrelevant gewesen seien. "Wir wären auch ohne diese Satzung zurecht gekommen." Walter Bay (BfU) sieht das größte Problem in der Überwachung. Um der Täter habhaft zu werden, brauche man keine Satzung. Damit werde nur noch mehr Bürokratie aufgebaut. Das kritisierte auch Dr. Roland Wiedmann. Das Leben werde eh schon viel zu sehr reglementiert.
Zweiter Bürgermeister Stefan Seufert sieht die Stadt jedoch in der Pflicht, zweigleisig zu fahren. Wir müssen Reglements schaffen und die Prävention nicht unterlassen.
Zusammen mit der Anlagensatzung wurde noch eine Hundehaltungsverordnung und eine Sondernutzungs-Satzung erlassen, die in ähnlicher Weise das Verhalten auf öffentlichen Wegeflächen von Bushaltestellen, Parkplätzen und verkehrsberuhigten Bereichen reglementiert. Zurückgestellt wurde dagegen eine Plakatierungsverordnung, weil hier noch Abstimmungsbedarf mit dem Landratsamt gesehen wurde.
Moment mal
Ein Glas Rotwein beim Boule-Spiel oder ein Bierchen auf der Parkbank in der lauen Sommernacht - jetzt heißt es aufgepasst! Die neue Anlagensatzung der Stadt könnte schnell die Polizei auf den Plan rufen, wenn man sich dabei allzu fröhlich verhält. Doch keine Angst, die Satzung ist nicht für uns Erwachsene gemacht. Die Jugend will man vertreiben von diesen schönen Orten, damit sie dort nichts kaputt macht. Gewiss, Regeln muss man befolgen. Doch jetzt kann die Polizei schon tätig werden, auch ohne dass ein strafrelevanter Regelverstoß gegeben ist. Unbescholtene Jugendliche können da schnell zu potenziellen Tätern werden. Dabei hat sich doch gezeigt, dass die vielen Sachbeschädigungen vor einem Jahr gerade nicht auf das Konto der Jugendlichen gegangen sind, die man auf dem Kieker.
Gefühl wie ein "Klotz am Bein"
Letzten Montag verabschiedete der Stadtrat mehrheitlich die Anlagensatzung. Ziel ist es sicherlich, das Miteinander friedlicher und sicherer zu gestalten. Das mag bei vielen Erwachsenen positiv ankommen, bei uns Jugendlichen löst es eher Verärgerung aus. Als Jugendlicher fühlt man sich ohnehin häufig als "nicht verstanden", man eckt an vielen Kanten an ohne überhaupt zu verstehen, warum man mit manchem Verhalten Ärger auslöst.
So manche Klage über den ein oder anderen Jugendliche mag durchaus berechtigt sein, jedoch gibt es auch immer wieder Meckerer, denen man es offensichtlich nie recht machen kann.
Unter Jugendlichen haben manche Bürger und auch die Stadt selbst daher den Ruf, nichts für die Jugend übrig zu haben. Doch auch dann,
wenn man es von der Jugend nicht denkt, so machen sich viele von uns dennoch Gedanken, wie eine friedliche Gesellschaft aussehen könnte und wie man sich dazu selbst verhalten sollte.
Als angemessen stellen wir uns beispielsweise vor, wenn man mit anderen Jugendlichen im Kreis sitzt, während einer Gitarre spielt oder
auf Bongos trommelt und mancher vielleicht auch ein Bier trinkt. Natürlich ist es nicht potentiell das Ziel genau diese Gruppe zu vertreiben und sicherlich wird die Satzung auch nicht so hart umgesetzt, wie sie geschrieben ist, dennoch ist es möglich. Wir fühlen uns durch die Satzung daher angegriffen und in gewisser Weise auch übergangen. Man fühlt sich, als wäre man als Jugendlicher ein Klotz am Bein, den
eine Gesellschaft halt ertragen müsste. Dem "ewigen Meckerer" hingegen liefert sie die Grundlage sich auch bei Kleinigkeiten zu beklagen.
In Gesprächen mit anderen Jugendlichen lässt sich daher schon Frust und auch Resignation erkennen. Und damit schießt sich die Stadt in gewisser Weise ein Eigentor, weil für die auffälligen Jugendlichen jetzt noch weniger Grund besteht, sich um ein friedliches miteinander zu bemühen.
Anna und Philipp Heilos Sebastian Salch Johannes Müller Marcel Peterseim Nadine Zoll Marion Scherpf 97762 Hammelburg
Ausgrenzung von Randgruppen
In ihrer Satzung vom 24.11.2004 belegt die Stadt Hammelburg das Verweilen in öffentlichen Anlagen zum Zwecke des Musikmachens oder des Alkoholgenusses mit einer Bußgeldandrohung von bis zu 2500 Euro. Ziel der Verbote ist es offensichtlich, der Polizei eine rechtliche Handhabe zu geben, Lärmbelästigungen und Randale in den öffentlichen Anlagen der Stadt schon im Entstehen besser als bisher begegnen zu können.
Nun hat vermutlich kein Stadtrat und auch kein anderer Bürger etwas dagegen, wenn z. B. schottische Touristen auf dem Marktplatz spontan ihre Dudelsäcke auspacken, den applaudierenden Passanten ein Ständchen geben und dann anschließend der Hirschenwirt den frierenden Musikanten ebenso spontan einen Zwetschgenschnaps anbietet.
Es ist auch kaum zu erwarten, dass in einem solchen Fall ein Anwohner zum Telefonhörer greift und die Polizei herbeiruft oder dass ein zufällig vorbei kommender Polizist von sich aus der fröhlichen Runde ein Ende bereitet. Mit anderen Worten, unsere Stadträte verbinden mit ihrer Anlagensatzung die berechtigte Erwartung, dass Bürger und Polizei mit den neuen Verboten mit Augenmaß umgehen.
Also kein Grund zur Aufregung? Doch - und dies gleich zweimal: Zunächst einmal grundsätzlich, wer Verbote ausspricht und dabei darauf spekuliert, dass sie nur in Ausnahmefällen durchgesetzt werden sollen, der unterminiert das Rechtsbewusstsein der Bürger und damit den Rechtsstaat.
Und ganz konkret und noch viel dramatischer, wie sollen diejenigen Jugendlichen unserer Stadt, die eh schon am Rande stehen, in unsere Lebensgemeinschaft hineingeholt werden, wenn sie sich zumindest subjektiv und relativ ohnmächtig der Willkür einer Exekutive gegenübersehen, die aus ihrer Sicht immer nur dann eingreift, wenn es darum geht, unliebsame Randgruppen noch mehr auszugrenzen.
Bernhard Eichelbrönner 97762 Hammelburg
Leserbrief aus München
Im August machte ich für einige Tage Urlaub in Hammelburg. Dabei genoss ich die Gemütlichkeit ihrer Kleinstadt. Zwischen Weinreben, schmalen Gassen und den typisch fränkisch wirkenden Gemäuern atmet man das Gefühl der Unbekümmertheit. Wenn man wie ich aus der Großstadt kommt, dann glaubt man sich auf einer Insel der Sorglosigkeit. An einem Abend saß ich bis in die späten Stunden im Garten des Roten Schlosses, ohne auch nur ein einziges Mal meinen Geldbeutel kritisch im Auge behalten zu müssen. Nachdem ich auch die Atmosphäre in meinem Hotel genossen hatte, beschloss ich, irgendwann mal wieder in der Saalestadt vorbeizuschauen. Mit großer Verwunderung blicke ich auf die Diskussion um die Anlagensatzung, die nach Angaben des Stadtrats wohl als Reaktion auf Vandalismus verfasst wurde.
Ich bin erstaunt: war ich im August wirklich so naiv und habe Ihre Stadt mit rosaroten Urlaubsaugen fälschlicherweise als unbeschwert betrachtet? Oder setzt der Hammelburger Stadtrat nur einen landes-weiten Trend fort, der so vielleicht gar nicht nötig wäre? In jedem Fall würde er wie mich auch so manchen anderen Urlauber abschrecken und das ist sicherlich nicht das Ziel einer solchen Satzung.
Angelika Reil 80801 München
Vandalen treffen sich woanders
Auf dem Hammelburger Marktplatz muss auf das neue Jahr noch im alten Jahr angestoßen werden, denn mit dem neuen Jahr kommt auch die neue Anlagenverordnung, durch welche sich alle strafbar machen können, die sich mit Alkohol auf öffentlichen Plätzen befinden. Wer dann im Frühjahr seinen Pullover oder eine Decke auf einer Bank oder im Schlossgarten ausbreitet, um die ersten Sonnenstrahlen beim Gitarrenspielen zu geniessen, kann sich ebenfalls strafbar machen. Sogar Kinder mit ihrer Straßenmalkreide können sich strafbar machen. Bussgelder von bis zu 2500 Euro drohen.
Zur Besänftigung hört man zuweilen, dass die Verordnungen doch praktisch nur zum Tagen kommen, wenn man von jemandem erwischt wird, den es stört. Steckt darin etwa die Aufforderung, unseren Kindern zu erklären, dass sie sich nicht be-obachten lassen sollen, da erst die Beobachtung zu einer Anzeige führt? Ist das nicht ein fahrlässiger und völlig unpädagogischer Um-gang mit Gesetzen, die zum Schutz der Bevölkerung gedacht sind? Also sind die Verordnungen nur für den Fall einer Belästigung. Aber ist das nicht erbärmlich, dass sich der Belästigte nicht auf eine menschlichere Art mit dem "Störenden" verständigen kann? Mit den neuen Gesetzen bedarf es künftig in einer solchen Konfliktsituation keiner Kommunikation mehr. Ein Anruf bei der Polizei genügt.
In Hammelburg soll weniger randaliert werden. Die Polizei ist nun befähigt, vor der Randale einzuschreiten - vorausgesetzt, die Vandalen treffen sich mit Alkohol und lauter Musik auf dem Marktplatz. Werden sie von dort vertrieben, können sie auf dem Nachhauseweg immer noch randalieren. Die Vandalen treffen sich auch zu Hause, in Kneipen oder auf dem immer noch erlaubten Weinfest, in welchem Falle die Polizei sie weder erkennen noch vertreiben kann. Eine Randale kann also selten durch solche Gesetze verhindert werden. Aber wird nicht wenigstens unser Sicherheitsgefühl enorm erhöht?
Juliane Schlereth 97762 Hammelburg
Zur Diskussion um die städtische Anlagensatzung:
Die Junge Liste und etliche (meist junge) Leute bescherten uns zum Heiligen Abend eine Postwurfsendung zur städtischen Anlagensatzung. Liest man die Satzung durch, erhält man ein Spiegelbild unserer Gesellschaft hinsichtlich des Zwanges, alles justiziabel machen zu müssen. So weiß sich Hammelburg ab dem 1. Januar in guter Gesellschaft zu Hunderten von Städten und Gemeinden, die Ähnliches erlassen haben. Warum eigentlich, fragt man sich und sicher alle, die sich in dieser Wurfsendung geäußert haben oder ihren Namen dafür gaben.
Wie viele Dauerrandalierer und Anecker gibt es in unserer Stadt? Vielleicht 30 oder 50, oder gar weniger? Im Umkehrschluss könnte man also sagen, dass so eine Satzung eigentlich für 99 bis 99,5 Prozent unserer Bevölkerung nicht zutreffend ist, weil diese guten Willens sind und so den Frieden bewahren helfen.
Deshalb kommen die Initiatoren zum Schluss, dass man so eine Satzung besser nicht braucht und kündigen gar eine Unterschriftenaktion dagegen an. Ich frage mich, warum so viele Stellungnahmen in dieser Information aus meiner Sicht wenig objektiv abgefasst sind und den am schlimmsten anzunehmenden Fall, nämlich den der behördlichen Willkür, in den Vordergrund stellen. Nahezu die gesamte Bevölkerung hat durch diese Satzung nichts zu befürchten, weil sie sich eben zu benehmen weiß.
Es ist kaum ein Jahr her, als ich in der hiesigen Presse lesen konnte, wie machtlos die Polizei gegen bestimmte Vorgehensweisen solcher Krakeeler gewesen ist. Dafür - und nur dafür bedurfte es einer solchen Satzung, weil wir nun mal in einem Rechtsstaat leben, in dem - leider - auch das zivilisierte Neben- und Miteinander geregelt sein will. Es ist ein Witz, daraus zu konstruieren, dass die Mutter ihr Kleinkind im Park oder sonst wo nicht mehr abhalten darf oder dass der Straßenmusikant des Ortes verwiesen wird oder gar, dass der geliebte Status quo am Silvesterabend auf dem Marktplatz plötzlich nicht mehr erlaubt sein sollte.
Woher das Misstrauen gegen die, die diese Satzung durchsetzen müssen, Polizei oder städtische Angestellte? Ich rufe in dieser Angelegenheit zu etwas mehr Gelassenheit und Fairness gegenüber dem Stadtrat und der Polizei oder anderen Ordnungskräften auf. Sollte durch diese Satzung tatsächlich behördliche Willkür künftig zu beklagen sein, wäre ich der Erste, der seine Unterschrift dagegen hergeben würde. Ich glaube aber, dass das nicht notwendig werden wird!
Joachim Sammüller, 97762 Hammelburg.
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