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zuletzt aktualisiert am 04.01.05

kontra Anlagensatzung - 26 Statements

Zu viel Bürokratie
Lange Zeit haben wir in Deutschland geglaubt, alles regeln und festschreiben zu müssen. Heute hat man erkannt, wie handlungsunfähig wir aufgrund des dadurch entstandenen Bürokratismus geworden sind. Nun versucht man Bürokratie wieder abzubauen. In Hammelburg geschieht genau das Gegenteil. Die Anlagensatzung schafft unnötige Bürokratie und damit gehen wir einen gewaltigen Schritt rückwärts.
Bei der Umsetzung der Satzung und den dadurch möglichen Anzeigen wird der Verwaltungsapparat unnötig bemüht. Dies gilt insbesondere dann, wenn Menschen gegen Vorwürfe Einspruch erheben. So entstehen weitere Kosten, die wiederum den Steuerzahler belasten.Walter Bay (Stadtrat)

Satzung missachtet Ursachen
Die Satzung fragt kein einziges Mal nach der Ursache von Vandalismus, sie fragt niemals nach den Gefühlen der „Störenden“ und nach deren Problemen. Die Satzung wird daher allerhöchstens in der Lage sein, Alkoholkonsum an einen anderen Ort zu verschieben. Aber sie wird keinesfalls die Ursache für aggressives Verhalten beseitigen. Das eigentliche Problem bleibt also bestehen.
Im Gegenteil. Ich denke, dass der Frust und die Wut aufgrund möglicher Vertreibung auffälliger Menschen aus dem Stadtgebiet zunehmen. Die ohnehin am Rand der Gesellschaft Lebenden werden sich daher noch weiter ausgegrenzt und unerwünscht fühlen. Damit nimmt das Problem zu, auch wenn oberflächlich betrachtet der Marktplatz zunächst ruhiger erscheint.Christian Fenn (Sozialpädagoge)

Überempfindlichkeit 
Die Verfechter der Satzung gestanden beim gemeinsamen Gespräch ein, dass die heutige Jugend und auch die älteren Bürger nicht wirklich auffälliger seien als früher. Die Empfindlichkeit des Menschen hat sich lediglich erhöht. Warum müssen wir uns nun der Empfindlichkeitsschwelle anpassen und nicht die Empfindlichen iher Schwelle wieder normalisieren. Vielleicht sollte man in einer Satzung Überempfindlichkeit verbieten. Dann hätten wir die Spannungen auch beseitigt.Bernhard Loose(Flugzeugmechaniker)

Der Vandalismus ist wieder zurück gegangen. Werden wir für dieses positive Ergebnis nun bestraft? Sarah Binder (Schülerin)

Eine Ohrfeige für alle Pädagogen
Meines Erachtens übersieht die Satzung bereits erreichte Erfolge. Seit Jahren reagieren Lehrer, Eltern, ErzieherInnen, (Sport-) Vereine und das Jugendzentrum auf negative Entwicklungen im Stadtgebiet. Dabei konnte vielen Dingen positiv entgegengewirkt werden. Auch wenn es immer wieder Kritik geben wird, so kann sich Hammelburg dennoch gerade bei den Integrationsfortschritten immer wieder positiv im Landkreis darstellen. Vor diesem Hintergrund erscheint es als Hohn, wenn Befürworter der Satzung über deren Sinn schreiben, „dass Polizisten wieder mal die Versäumnisse, oder das Versagen, pädagogischer Bemühungen ausbügeln müssen.“ Barbara Fell (Auszubildende zur Ergotherapeutin)

Klotz am Bein
Die Satzung vermittelt sehr leicht, dass gegen bestimmte Jugendliche vorgegangen werden muss. Als Jugendlicher hat man es ohnehin schon sehr schwer. Man eckt häufig an, ohne überhaupt zu verstehen, warum das so ist. Durch die Satzung bekommen viele Jugendliche das Gefühl bestätigt, dass man als Jugendlicher ein Klotz am Bein ist, den eine Gesellschaft halt ertragen müsste. Das diffamiert und verletzt.Marion Scherpf (Schüler)

Ausgrenzung
Als wir in Deutschland ankamen, stellten wir uns eine schnelle Integration vor. Wir bemühten uns und taten unser Bestes. Aber schnell spürt man, wie groß der Widerstand ist, wie schwer es einem fällt wirklich Anschluss zu finden. Wir glauben alle, dass wir tolerant sind, aber in Wahrheit haben wir alle Berührungsängste. Zu leicht entstehen dann Verallgemeinerungen und Vorurteile. Und plötzlich hängen einige von uns in einer Spirale von Unverständnis. Man gibt selbst schnell auf, fühlt sich ausgegrenzt und abgelehnt. Dann beginnt der Frust, die Wut und die Aggression. Dies führt wiederum zur Ablehnung und alles beginnt von vorn. Auch wenn es nicht so gemeint ist, so erfahren wir durch die Satzung trotzdem das Gefühl von Ausgrenzung. Wir gehen weiter voneinander weg, anstatt aufeinander zu. Schade. Katharina Jampolski und Michael Sapachalov (Spätaussiedler)

Wohnsitz
Nachdem wir Studenten von der Satzung erfuhren, haben wir uns ernsthaft überlegt, ob wir angesichts dieser Entwicklungen unseren Erstwohnsitz in Würzburg angeben sollten. Ludwina Römisch und Johanna Beichel (Studentinnen)

Keine konsequente Umsetzung
Vertreter der Satzung argumentierten bisher immer wieder, dass die Satzung ja nicht so konsequent umgesetzt wird, wie sie geschrieben ist. Die beschriebenen Verbote würden nicht automatisch bestraft werden, man schaffe sich mit der Satzung nur die Möglichkeit sie in besonderen Fällen zu ahnden.
Dies wird unweigerlich zur Willkür führen, weil das selbe Verhalten einmal bestraft und einmal geduldet sein kann. Hier bleibt kein Platz für ein gesundes Rechtsverständnis und bestimmte Gruppen können sich dadurch ungerecht behandelt fühlen und noch mehr an den Rand der Gesellschaft gedrückt werden. Fabian Hamák (Student)

Satzung unzulässig
Wer eine Anlagensatzung erstellt und möchte, dass die Polizei die neuen Verbote nur in ganz bestimmten Fällen durchsetzen soll, nimmt an, dass die Polizei einen Ermessenspielraum im Sinne des Wegschauens habe. Diese Annahme ist falsch.
Außerdem, Teile der Satzung sind rechtlich unzulässig, weil sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen, oder nicht ausreichend bestimmt sind. Bernhard Eichelbrönner (Lehrer)

Eine Satzung, die so ausgelegt ist, dass sie „nur“ in Ausnahmefällen umgesetzt werden soll, bringt in gewisser Weise zum Ausdruck, dass man das Verbotene machen dürfe, solange man dafür nicht angezeigt wird. Soll ich daraus schließen, dass ich in geringem Maße gegen das Gesetz verstoßen darf? Johannes Müller (Schüler)

Nur für den Ausnahmefall ?
Während eines Treffens mit zwei Polizisten, erklärte man uns, dass man die Satzung nicht so streng einhalten müsse, man wolle nur eine rechtliche Handhabe für den Ausnahmefall. Seltsame Technik. Warum verbieten wir dann nicht einfach alles, halten uns nicht dran, und wenn uns einer zu sehr aufstößt, hätten wir eine rechtliche Handhabe gegen ihn. Wir bräuchten nie mehr eine andere Satzung. Markus Merz (Zivildienstleistender)

Gewalt entsteht woanders
Ziel der Satzung ist es unter anderem Vandalismus in Hammelburg vorzubeugen, indem nun schon vor der Randale eingegriffen werden kann. Woran aber erkennen wir Vandalismus? Basiert er auf einer Unterstellung und damit auf Willkür? Oder macht man ihn wirklich am Alkoholgenuss fest? Wenn ja, was geschieht dann eigentlich, wenn die Randalierer zu Hause trinken? Was geschieht, wenn sie legal in einer Kneipe oder auf dem Weinfest schöppeln? Können wir dann überhaupt einschreiten und hat die Satzung dann überhaupt einen Sinn? Und wenn wir sie dann wirklich aus der Stadt vertreiben könnten, wie wahrscheinlich ist es dann, dass sie aus Frust auf dem Heimweg nicht randaliere?.Tobias Eichelbrönner (Student)

Zivilcourage und Kommunikation überflüssig
Die Satzung regelt, welches Tun unerwünscht und wer zur Durchsetzung zuständig ist. Damit wird es künftig keine Kommunikation mehr zwischen dem „Störenden“ und dem „Belästigten“ geben. Der Belästigte muss seine Sicht der Dinge dem „Störenden“ nicht mitteile. Ein Anruf bei der Polizei genügt. Zivilcourage und Kommunikation, die Basis gesellschaftlicher Erziehung und Führung, werden dadurch verkümmern. Genauso, wie die Fähigkeit Konflikte auszutragen. Juliane Schlereth (Studentin)

Regel wird zur Doktrin Jessica Brust (Auszubildende)

Wenn der „Störende“ nun aufgefordert wird, eine Handlung zu unterlassen, dann wird die Begründung sein, dass seine Machenschaften laut Satzung nicht gestattet sind. Er wird möglicherweise nicht wissen oder verstehen, warum das so ist. Die Regel wird dabei zur Doktrin, deren Sinn nicht reflektiert wird.

Unverständlicher Text
Ein Regelwerk soll eingehalten werden. Wie soll ich nun aber von einem Menschen erwarten können, sich der Satzung gemäß zu verhalten, wenn er vielleicht gar nicht in der Lage ist, den derart umständlichen, bürokratendeutsch verfassten Text zu verstehen? Julian Jaedicke (Student)

Prävention oder Strafe?
An der Grenze hielt man mich mal mit einem völlig überladenen LKW an. Der Zollbeamte rief daraufhin seinen Chef und fragte: „Reichen zwei Tonnen Übergewicht für eine Anzeige?“. Das persönliche Ziel des Beamten war mir sofort klar: es ging ihm nicht um Verkehrssicherheit, sondern um eine Anzeige. Die neue Satzung ist genauso formuliert. Dort heißt es beispielsweise: „Schlafen alleine reicht nicht …“ für eine Tatbestandserfüllung, „... als geeignet werden angesehen: laute Musik, singen …“ Worum geht es hier also? Um Prävention/Sicherheit oder um Strafe? Andreas Proksch (Lehrer)

Beschränktheit ?
Ritter von Langs satirischer Roman „Hammelburger Reise“ über bürgerliche Beschränktheit und Borniertheit endet als Höhepunkt der Reise durch die deutsche Provinz in Hammelburg. Der Roman wurde im frühen 19.Jhd. in Deutschland geschrieben. Seit der Anlagensatzung weiß ich, dass er recht hatte.Erhard Schenk (Lehrer)

Sicherheitsempfinden erheblich gestört?
Mit dieser Überschrift wies eine Zeitung auf die Satzung hin, die laut Verfasser das subjektive Sicherheitsempfinden des Bürgers erhöhen soll. Ich frage: Brauchen wir erstens solche Regelungen, die nur das subjektive Sicherheitsempfinden erhöhen und nicht wirklich Sicherheit schaffen? Und zweitens: haben wir wirklich in Hammelburg ein Sicherheitsproblem? Ich ärgere mich auch über kaputtgetretene Bänke und Tische u.a., aber reichen da nicht die vorhandenen Gesetze um dagegen vorzugehen? Ich habe mich in Hammelburg jedenfalls noch nicht bedroht gefühlt. Von niemandem. Mein Sicherheitsempfinden ist nicht gestört.Edgar Denner (Pfarrgemeinderat)

Straße bemalen (Sondernutzungssatzung)
Laut Sondernutzungssatzung ist das Bemalen der Straße verboten. Welches Malen ist dabei gemeint? Das Bild eines Künstlers, der in Fußgängerzonen den Boden bemalt? Hatten wir noch nicht. Die Kreidezeichnungen der Kinder in den Wohngebieten? Wohl kaum. Die Wegmarkierungen bei Laufveranstaltungen? Die Markierung der Standflächen bei Märkten? Die Pfeile bei der Schnipseljagd? Ich kenne keine Bodenbemalung, die jemals gestört hätte. Trotzdem wird sie künftig verboten sein. Heike Heß (Mutter)

Urinieren
„Mama, ich muss mal Pipi!“ rief mein Kind neulich beim Spazieren gehen. Als Elternteil weiß man, dass jetzt die Zeit knapp wird. Also halte ich mein Kind über ein bisschen Gras und lass es machen. Theoretisch wird das künftig verboten sein. Möglicherweise wird man aber sagen, dass das bei einem Kind ja wohl was anderes ist und damit auch weiterhin kein Anlass zur Kritik bestünde. Doch genau darin liegt meine Sorge: 1) erlaube ich meinem Kind dabei etwas, das eigentlich verboten ist und 2) was unterscheidet letztlich das Pinkeln meines Kindes von dem eines Jugendlichen oder Erwachsenen? Ruth Oschmann-Hepp (Mutter)

Gitarre spielen
Früher setzte ich mich gerne mit meiner Gitarre auf den Marktplatz und spielte spontan für alle Musik. Dabei erhielt ich häufig sehr positive Rückmeldungen. Künftig wird das Musizieren formal verboten sein. Sicherlich ist die Regel nicht explizit gegen meine Gitarre gerichtet. Aber warum soll derjenige, der sich daran stört, in seinem Recht künftig mehr Gewicht haben, als diejenigen, die sich daran erfreuen. Verfällt damit die Demokratie zugunsten des Diktats des Spießers? Und warum soll ich beim Gitarrenspiel nun immer Bedenken hegen müssen, dass mich das Spiel in eine ungemütliche Situation (Kontakt mit den Ordnungshütern) bringen könnte. Mathias Uebel, George (Musiklehrer)

Verallgemeinerung
Meines Erachtens wird hier von einer Minderheit auf alle geschlossen. Dem Tun weniger möchte man entgegenwirken, aber die Satzung wirkt auf alle, als wenn alle gezügelt werden müssten. Roswitha Heilos-Matusik (Erzieherin)

Zweckentfremdung
Der ehemalige Hammelburger Pfarrer Treutlein, hat bei vielen Gelegenheiten seine Freude zum Ausdruck gebracht, wenn wir an seiner Kirche mit unseren Fahrrädern auf den Mauern herumgefahren sind. Und das, obwohl wir sicher des öfteren sehr laut waren und einige Mauern an der Kirche von unseren Reifenspuren gezeichnet wurden. Warum er sich gefreut hat, weiß ich nicht. Vielleicht einfach nur, weil es für ihn schön war, junge, fröhliche Menschen zu sehen.
Nach der neuen Satzung hätten wir den Platz um die Kirche jedoch eindeutig zweckentfremdet. Junge Menschen dürfen ab dann in Hammelburg nur noch fröhlich sein, wenn sich niemand an ihnen stört. Dieses Gefühl habe ich zumindest. Und in meinen vielen Gesprächen mit den Verantwortlichen hat sich dieses Gefühl nur weiter verstärkt. Jochen Miller (Student)

Mittendrin statt außen vor
Die Bettlerfrau an der Kirche, die mich schon von Weitem erkannte und mir freundlich „Amiga“ (Freundin) zurief; die Straßenkinder, die für ein wenig Geld meine Schuhe putzen wollten; die Hippies an der Plaza, die ihren Schmuck anboten; die Jugendlichen mit Trommeln und Gitarre im Park; die spielenden und lärmenden Kinder auf dem Markt und sogar die streunenden Hunde: sie alle gehörten zu meinem Freiwilligenjahr in Bolivien. In dieser bunten Mischung hatte auch ich meinem Platz. Ohne wenn und aber. Und so fühlte ich mich weder allein, noch ausgegrenzt, sondern frei und unbeschwert. Denn alles ist möglich und darf sein, solange man niemanden direkt schädigt.
Bei uns in Hammelburg passiert genau das Gegenteil: Mit Gesetzen und Richtlinien wächst der Druck, wie man sich zu verhalten hat, was ich tun darf und lassen muss. Und dadurch soll sich die Lebensqualität der Hammelburg Bürger verbessern? Regina Merz (Ergotherapeutin)

Betteln
Das Leben findet auf der Straße statt, schrieb Pfarrer Roland Breitenbach einmal. Dort trifft man alle Schichten der Gesellschaft und erlebt die Ängste und Nöte der Menschen. Warum wollen wir alles Unangenehme verstecken und verleugnen. Warum sind wir so auf Schau aus? Die heile Welt spielen wir uns doch sowieso nur vordergründig vor. Daher kann ich nicht verstehen, warum das Betteln verboten sein soll. Ist es nicht ein berechtigter Ausdruck davon, dass Menschen in unserer Gesellschaft nicht selbständig zurecht kommen? Der Arme muss doch ein Recht haben, seine Situation mit eigenen, legalen Mitteln zu lösen und auf sich aufmerksam zu machen. Nur dann ist es überhaupt möglich, dass er mit Menschen in Kontakt kommen und Nächstenhilfe erfahren kann. Und der Helfer wird dadurch verständnisvoller und toleranter. Ein Gut, das unsere Gesellschaft bitter nötig hat.Hildegard Merz (Altenpflegerin)

 

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